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AGB - ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Liefer- und
Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden
Liefer- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Etwaige abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann für uns
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden. Vereinbarungen und mündliche Abreden werden ebenfalls
erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
Auf diese AGB finden die in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das
einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das einheitliche
Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
2. Preisangebot
Unsere Preise sind Nettopreise. Die bei jeweiliger Lieferung
bzw. Teillieferung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer, ist
ihnen hinzuzurechnen. Die Preise der Angebote bzw. der Listen
gelten nur für die jeweils zugrunde liegende Menge. Mindermengen
rechtfertigen entsprechende Aufschläge. Unsere Angebote sind
freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben
vorbehalten.
3. Lieferumfang
Im Allgemeinen wird die volle Auflage geliefert, sofern
nicht anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
4. Lieferzeit und
Versand
Ist eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit
vereinbart, so beginnt diese mit dem Tag des Auftragseinganges
und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt.
Bei Auftragsänderungen, welche die Anfertigungsdauer
beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit
der restlosen Klärung der Änderungen.
Bei Fristüberschreitung hat der Auftraggeber uns schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 20 Tagen zu setzen.
Beruht die Verzögerung auf Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, sind beide Vertragsseiten erst zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn die Lieferzeit um mehr als 60 Tage
überschritten wird.
Teillieferungen sind zulässig.
Bei Aufträgen, deren Auslieferung auf Abruf des Auftraggebers
erfolgen soll (Abschlussaufträgen), muss die gesamte
Auftragsware, wenn nichts anderes vereinbart wurde, spätestens 6
Monate nach Vertragsabschluß abgenommen werden. Wir sind
berechtigt, nach Ablauf dieser Frist den bei uns noch lagernden
Bestand an Auftragsware auszuliefern.
5.
Gefahrenübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über.
Befindet sich der Auftraggeber im Verzug der Abnahme oder hat er
Abschlussaufträge nicht fristgemäß abgenommen, so geht die
Gefahr auf ihn über, soweit nicht der Schaden durch unsere
Versicherung gedeckt ist.
6. Preis und
Zahlung
Unsere Preise verstehen sich rein netto.
Falls nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag
10 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern.
Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens aber in
Höhe des uns entstandenen Schadens.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und gegen
Vergütung der Diskontspesen angenommen. Erfüllung tritt erst
nach Einlösung des Wechsels ein.
Wechselzahlungen berechtigen nicht zum Abzug von Skonto.
Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu
keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Für neue Lieferungen
können wir Vorauszahlung verlangen.
Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche
Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
ein oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers in Zweifel stellen, so wird unsere Forderung
sofort zur Zahlung fällig.
7.
Eigentumsvorbehalt
bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleiben die
Waren unser Eigentum. Von Pfändungen durch Dritte, soweit sie
unsere gelieferte Ware betreffen, und Beschlagnahmungen muss der
Auftraggeber uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Veräußert der Auftraggeber die von uns gelieferte Ware, so tritt
er hiermit schon jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab und zwar bis zur
völligen Tilgung aller unserer Forderungen. Auf unser Verlangen
ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinen
Abnehmern bekannt zu geben und die zur Geltendmachung unserer
Rechte erforderliche Auskunft zu geben.
8. Gewährleistung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche schriftlich nach Empfang der Ware vorzunehmen.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung
der ganzen Lieferung führen. Vor Ausübung möglicher anderer
Gewährleistungsrechte hat der Auftraggeber uns die Möglichkeit
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen. Die
Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren in 6 Monaten ab
Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
9. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen,
kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die
Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu
behandeln..
10. Vom
Auftraggeber beschafftes Material, gleich welcher Art, ist uns
frei Haus zu liefern.
11.
AbschluSSbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die
unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene
Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist
unser Firmensitz.
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